Die Avifaunistische Kommission Rheinland-Pfalz (AKRP)

Das Auftreten von seltenen Vogelarten abseits ihrer regelmäßigen Brut-, Rast- oder Überwinterungsplätze zieht Beobachter immer wieder in ihren Bann („das Salz in der Suppe“). Aber auch Überwinterungen oder besonders frühe Rückkehrer aus den Winterquartieren oder später Abzug aus den Brutgebieten finden großes Interesse. Meldungen dieser Phänomene können wichtige Hinweise auf Veränderungen im Verhalten von Vogelarten liefern. Sie können aber auch schlichtweg auf eine Fehlbestimmung zurückgehen, weil es unter Umständen sehr ähnliche Arten gibt, die Beobachtungsbedingungen schlecht waren oder die Erfahrung mit den Seltenheiten fehlt.

Avifaunistik ist trotz des hohen Anteiles nicht-professioneller Ornithologen eine Wissenschaft. Ein wissenschaftlicher Nachweis muss zweifelsfrei und eindeutig dokumentiert werden und jederzeit wiederholbar/nachvollziehbar sein. Dies ist im Beobachteralltag realistisch nicht für jede Feststellung umsetzbar, da Vogelbeobachtungen zeitlich begrenzte Ereignisse darstellen. Damit gerade diese außergewöhnlichen Beobachtungen für spätere wissenschaftliche Auswertungen guten Gewissens verwendet werden können, sind in allen Ländern Europas und darüber hinaus sog. Seltenheiten-Kommissionen unter Berufung erfahrener Ornithologen gebildet worden, die Dokumentationen seltener Vogelarten sammeln und fachlich überprüfen. In Deutschland sind das die Avifaunistischen Kommissionen, die es heute in jedem Bundesland gibt und die eng mit der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) zusammenarbeiten.

Die Avifaunistische Kommission Rheinland-Pfalz (AKRP) hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Arteninventars in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Vogelarten – neben rezenten Nachweise werden langfristig auch ältere Meldungen aus der Literatur etc. bearbeitet
  • Prüfung von rezenten Seltenheitenbeobachtungen in Rheinland-Pfalz – dies umfasst sowohl wirkliche Ausnahmeerscheinungen als auch jahreszeitlich ungewöhnliche Feststellungen von Zugvögeln
  • Veröffentlichung der Ergebnisse in jährlichen Seltenheiten-Berichten
  • Erfüllung der Berichtspflichten und Austausch mit der DAK
  • Sammlung ornithologischer Beobachtungsdaten und Herausgabe eines jährlichen Sammelberichtes für Rheinland-Pfalz
  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden zur Förderung der avifaunistischen Forschung in Rheinland-Pfalz
  • Ansprechpartner für Beobachter und Autoren zu Themen wie Bestimmung, Auftreten und Biologie rheinland-pfälzischer Vogelarten

Die AKRP arbeitet neutral und unabhängig für alle Ornithologen in Rheinland-Pfalz.

Kritiker sagen, sie seien ein Tribunal über Glaubwürdigkeit und Kenntnisse der Beobachter. Das ist sicher nicht richtig. Vielmehr prüft die Avifaunistische Kommissionen gemeldete Beobachtungen darauf, ob sie ausreichend dokumentiert, in sich schlüssig und auch in hundert Jahren noch nachvollziehbar sind. Sie stellen damit den auswertenden Ornithologen und Autoren avifaunistischer Arbeiten gemäß wissenschaftlicher Grundsätze geprüftes und abgesichertes Datenmaterial zur Verfügung. Um längerfristige Veränderungen im Auftreten ‚seltener’ Vögel und die diesen zugrunde liegenden Ursachen erkennen zu können, ist es notwendig ähnliche und meist häufige Arten sicher auszuschließen. Die AKRP prüft, ob bei der Bestimmung der aktuelle Wissens- und Kenntnisstand berücksichtigt und alle notwendigen Kennzeichen beachtet wurden.

Arbeitsweise

Die bei der AKRP eingehenden Meldungen werden in pdf-Dateien umgewandelt und zur Beurteilung zeitgleich an die Mitglieder der Kommission verteilt. In problematischen Fällen kann eine vertiefende Diskussion über die vorhandenen Angaben der jeweiligen Beobachtung notwendig werden, wobei die Kommission unter Umständen auch Experten-Rat von außerhalb einholen kann. Am Ende des Umlaufs werden die Daten von jedem Mitglied unabhängig entweder als „ausreichend dokumentiert“ anerkannt oder als „nicht ausreichend dokumentiert“ mit Begründung abgelehnt. Bei Unstimmigkeiten erfolgt ein weiterer Umlauf der jeweiligen Meldung, wobei mehr als eine Gegenstimme zur Ablehnung führt. Je nach Datenlage kann es notwendig werden, beim Melder weitere Informationen zu erfragen bzw. eine „abgelehnte“ Meldung kann nach Ergänzung mit zusätzlichen Informationen erneut eingereicht werden. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Beobachter über das Ergebnis der Beurteilung durch die Kommission benachrichtigt. Der Stand der Bearbeitung kann in dringenden Fällen auch direkt beim Koordinator der Kommission erfragt werden.

Meldungen, bei denen die Dokumentation nicht ausreichend ist (z. B. fehlende Beschreibung oder fehlende wichtige Details), bei denen beigefügte Bilder oder andere Belege eine sichere Bestimmung nicht zulassen oder gar andere, leicht zu verwechselnde Arten zeigen, können nicht anerkannt werden. Damit ist in keinem Fall ein Urteil über die Fähigkeiten und Kenntnisse der meldenden Beobachter oder ihren Bekanntheitsgrad verbunden.

Die Ergebnisse der im Laufe eines Jahres eingehenden Meldungen werden möglichst zeitnah in einem kurzen Bericht veröffentlicht und sind ab dann zitierbar. Nur als „anerkannt“ gekennzeichnete Meldungen können nach wissenschaftlichen Grundsätzen für weitere Auswertungen und Publikationen verwendet und zitiert werden. Gemäß internationaler Standards sollten nicht ausreichend dokumentierte Meldungen oder gar Beobachtungen ohne jegliche Dokumentation keinen Eingang in die avifaunistische Literatur finden! Daher sollte die AKRP unbedingt vor einer geplanten Veröffentlichung konsultiert werden. Hier sind besonders die Herausgeber entsprechender Zeitschriften gefragt die Autoren darauf hinzuweisen und die Publikation nicht dokumentierter Beobachtungen zu vermeiden.

Sollten gewisse Daten für mögliche Publikationen (z. B. Gebietsavifaunen) dringend benötigt oder ältere Meldungen nachgeprüft werden, kann die Kommission diese Meldungen bevorzugt bearbeiten. Diesbezügliche Absprachen können mit dem Koordinator der Kommission getroffen werden.

Meldungen, die in den Zuständigkeitsbereich der nationalen DSK fallen, werden mit einer Empfehlung der AKRP direkt dorthin weitergeleitet. Deshalb sollten auch alle nationalen Seltenheiten zunächst bei der AKRP eingereicht werden, die sich dann um alles weitere kümmert.