Was muss gemeldet werden?

Die derzeit gültige Liste in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Vogelarten enthält für alle Arten Angaben, ob und wann eine Meldung erforderlich ist. Diese Liste wird zukünftig in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Generell sind aussagekräftige Dokumentationen erwünscht für:

  • Erstnachweise (alle Arten, die noch nie in Rheinland-Pfalz und/oder Deutschland festgestellt wurden)
  • Ausnahmeerscheinungen in Deutschland (werden von der AKRP mit Empfehlung an die DAK weitergeleitet)
  • Ausnahmeerscheinungen in Rheinland-Pfalz (sehr selten nachgewiesene und/oder leicht zu verwechselnde Arten)
  • Jahreszeitliche Extremdaten (Zugvögel, Sommer- und Wintergäste, die außerhalb der üblichen Zeitfenster auftreten, z. B. Drosselrohrsänger oder Braunkehlchen im März, Goldregenpfeifer im Juli, Mauersegler oder Nachtigallen im November, Ohrentaucher im Juni usw.)

Gerade jahreszeitliche/phänologische Extremdaten werden oft nicht dokumentiert, da den Beobachtern das normale jahreszeitliche Auftreten der Arten offensichtlich meist nicht bewusst ist. Gerade bei derartigen Daten wäre eine sorgfältige Dokumentation z. B. im Hinblick auf die allgegenwärtige Klimadiskussion sehr wünschenswert!

Form und Inhalt einer Dokumentation von seltenen Vogelbeobachtungen

Zu einer vollständigen Dokumentation gehört vor allem ein komplett ausgefüllter Meldebogen. Auf dem Meldebogen sind die wichtigen Rahmendaten zum Zeitpunkt der Beobachtung (Anschrift des Melders, Wetter, Vergleichsarten etc.) anzugeben.

Bitte machen Sie auf der Rückseite und / oder auf weiteren DIN-A4-Blättern ausführliche Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Punkten. Besonders die hervorgehobenen Punkte sind für eine Bearbeitung unerlässlich! Eine Dokumentation kann selbstverständlich auch gut leserlich in handgeschriebener Form eingehen.

  • Beobachtungsumstände

 

  • Beschreibung des Vogels mit Angaben zu Gesamteindruck, Größe, Gestalt, Färbung von Kopf, Oberseite, Schwanz, Unterseite und Flügeln, Größe und Färbung von Schnabel und Beinen, Flugbild, Stimme, Verhalten anhand ihrer Feldnotizen!

 

  • Wenn es der Klärung dient, versuchen Sie bitte, eine Skizze des Vogels anzufertigen.

 

  • Welche Kennzeichen oder Körperteile wurden nicht gesehen?

 

  • Geben Sie bei gefangenen oder toten Vögeln bitte Maße, Mauserdaten usw. an.

 

  • Mit welchen Arten könnte der Vogel verwechselt werden, und warum ist eine Verwechslung ausgeschlossen?

 

  • Geben Sie bitte Einzelheiten darüber an, ob Sie oder ein Mitbeobachter mit der Art oder ähnlichen Arten von früheren Begegnungen her vertraut sind.

 

  • Welche Bestimmungsliteratur haben sie während der Beobachtung, kurz darauf oder später zu Rate gezogen?

 

  • Bleiben irgendwelche Restzweifel?

Seltene Vogelarten, die etwas regelmäßiger in Rheinland-Pfalz auftreten und unter guten Bedingungen verhältnismäßig einfach zu Bestimmen sind (z. B. Stelzenläufer, Seidenreiher, Extremdaten häufiger Brutvögel) können u. U. auch kürzer dokumentiert werden („Kurzprotokoll“). Allerdings muss auch hierbei die Abgrenzung zu ähnlichen Arten zweifelsfrei beschrieben werden! Meist werden Meldungen nicht wegen tatsächlicher Fehlbestimmung abgelehnt, sondern weil die Beschreibung fehlt oder lückenhaft ist.

Alle verfügbaren Belege (Fotos, Tonaufnahmen) sollten unbedingt mit vorgelegt werden. Bei Totfunden reichen in der Regel aussagekräftige Fotos der diagnostischen Merkmale aus und es muss nicht der komplette Balg eingesendet werden. Selbst sehr schlechte Fotos können schon oft genügen, um die Artdiagnose zu untermauern und sind daher wichtiger Bestandteil einer vollständigen Dokumentation.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Ausfüllen des Meldebogens, helfen wir Ihnen gerne weiter!

__